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   VG Leipzig, 11.12.2014 - NC 2 L 586/14, NC 2 L 591/14, NC 2 L 592/14, NC 2 L 593/14, NC 2 L 594/14   

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https://dejure.org/2014,43823
VG Leipzig, 11.12.2014 - NC 2 L 586/14, NC 2 L 591/14, NC 2 L 592/14, NC 2 L 593/14, NC 2 L 594/14 (https://dejure.org/2014,43823)
VG Leipzig, Entscheidung vom 11.12.2014 - NC 2 L 586/14, NC 2 L 591/14, NC 2 L 592/14, NC 2 L 593/14, NC 2 L 594/14 (https://dejure.org/2014,43823)
VG Leipzig, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - NC 2 L 586/14, NC 2 L 591/14, NC 2 L 592/14, NC 2 L 593/14, NC 2 L 594/14 (https://dejure.org/2014,43823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Entsprechen des Stellen- und Strukturkonzepts der Hochschule den allgemeinen Anforderungen an eine Entscheidung kapazitätsmindernder Wirkung; Einbeziehung von gerichtlich zugelassenen Studierenden bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (48)

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 505/12

    Stellenschlüssel, Drittmittelberechnung, Deputatsminderung wegen

    Auszug aus VG Leipzig, 11.12.2014 - NC 2 L 586/14
    Es besteht grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung der Antragsgegnerin, etwaige freie Lehrkapazitäten der klinischen Lehreinheit im vorklinischen Studienabschnitt einzusetzen und das vorklinische Lehrpersonal insoweit zu entlasten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20.6.2013, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 10.1.2012- 7 ZB 11.783 -, ).

    Lehrdeputate können deshalb für sie nach geltendem Kapazitätsrecht nicht in Ansatz gebracht werden (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 5.12.2012, a.a.O., m.w.N.; SächsOVG, Beschl. v. 20.6.2013 - NC 2 B 505/12 -, [...]).

    Lehrleistungen von Honorarprofessoren, Privatdozenten und außerplanmäßigen Professoren sind ebenfalls nicht in die Stellenplanung einzubeziehen (SächsOVG, Beschl. v. 20.6.2013 - NC 2 B 505/12 -, ).

    Die darin berücksichtigten, von der Lehreinheit Vorklinische Medizin durchgeführten Veranstaltungen sind sämtlich in der "Studienordnung für den Studiengang Zahnmedizin an der Universität Leipzig" vom 5.9.2013 bzw. in der "Studienordnung für den Studiengang Pharmazie an der Universität Leipzig" vom 4.7.2011 enthalten (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 5.12.2012, a.a.O.; SächsOVG, Beschl. v. 20.6.2013 - NC 2 B 505/12 -, [...]).

    Dementsprechend ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, dass ein möglicher Schwund im nachfragenden Studiengang nicht in die Berechnung einzustellen ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20.6.2013 - NC 2 B 505/12 - Rn. 14; Beschl. v. 25.3.2013 - NC 2 B 3/12 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 - NdsOVG, Beschl. v. 9.8.2012 - 2 NB 326/11 -, jeweils ).

    Es bedarf mithin nicht zwingend einer förmlichen Normierung von mittelbaren Berechnungsfaktoren, weshalb auch die Rechtmäßigkeit von Dienstleistungsabzügen zu Lasten eines zulassungsbeschränkten Studiengangs ebenso wie die Verteilung des Lehrangebots auf mehrere der Lehreinheit zugeordnete Studiengänge nicht davon abhängen, dass sich der für den importierenden Studiengang berücksichtigte Curricularnormwert vollständig aus normativen Regelungen ergibt (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 5.12.2012, a.a.O.; SächsOVG, Beschl. v. 20.6.2013 - NC 2 B 505/12 - NdsOVG, Beschl. v. 25.2.2010 - 2 NB 115/09 - Rn. 11; Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 - Rn. 33; OVG NRW, Beschl. v. 25.2.2010 - 13 C 1/10 - Rn. 23; Beschl. v. 5.6.1997 - 13 C 46/96 - Rn. 7 ff.; BayVGH, Beschl. v. 22.10.2009 - 7 CE 09.10572 u.a. - Rn. 23, jeweils [...]).

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 248/13

    Stellen- und Strukturkonzept, Teilstudienplätze, Schwundberechnung

    Auszug aus VG Leipzig, 11.12.2014 - NC 2 L 586/14
    Mithin hat sich die Antragsgegnerin mit den Auswirkungen der Deputatsminderung auf den konkreten Lehrbedarf auseinandergesetzt und diese als abwägungsrelevant in ihre Entscheidung eingestellt (vgl. SächsOVG, Beschl. 20.6.2013 - NC 2 B 248/13 -, [...]).

    Mit dieser Vorgehensweise hat die Antragsgegnerin ein kapazitätsfreundlicheres Modell gewählt, da es methodisch zu einem höheren Schwund führt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20.6.2013 - NC 2 B 248/13 -, a.a.O.).

    Soweit der Festsetzungsvorschlag der Antragsgegnerin mit 300 Vollstudienplätzen über der berechneten Kapazität liegt, ist dies auf die genannte Zielvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen zurückzuführen, die ebenfalls nicht zu beanstanden ist (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 5.12.2012, a.a.O.; SächsOVG, Beschl. v. 20.6.2013 - NC 2 B 248/13 -, [...]).

  • OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 294/13

    Regellehrverpflichtung, Deputatsermäßigungen Dekan, Prodekan, Schwundberechnung

    Auszug aus VG Leipzig, 11.12.2014 - NC 2 L 586/14
    Das weiterhin angestrebte Verhältnis zwischen befristeten und unbefristeten Stellen mit 1:1 ist ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. hierzu bereits VG Leipzig, Beschl. v. 5.12.2012; a.a.O.; SächsOVG, Beschl. v. 1.7.2013, a.a.O.).

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl. hierzu auch SächsOVG, Beschl. v. 1.7.2013, a.a.O.; Beschl. v. 20.6.2013 - NC 2 B 284/13 -).

    Die Kammer muss auch nicht überprüfen, ob arbeitsrechtlich Stellen von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern zu Recht als befristet angesetzt wurden oder ob diese in unbefristete hätten umgewandelt werden müssen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31.7.2013 - NC 2 B 294/13 -, Rn. 9, [...]).

  • VG Leipzig, 28.01.2015 - 2 K 455/13

    Anspruch auf Zulassung auf einen Studienplatzes außerhalb der festgesetzten

    Soweit die Kammer noch in den zugrundeliegenden Eilverfahrensbeschlüssen die angesetzten Deputatsminderungen aufgrund der Tätigkeit zweier Professoren als DFG-Fachkollegiaten im Gesamtumfang von 4LVS nicht anerkannt hat, hält sie hieran nicht mehr fest (vgl. bereits VG Leipzig, Beschl. v. 11.12.2014 - NC 2 L 586/14 -, [...] ).

    Das Gericht hält nicht mehr an der noch im Beschluss vom 5.12.2012 (a.a.O.) vertretenen Auffassung fest, dass die Deputatsminderung für Prof. Dr. S_________ - wie im Übrigen auch für Prof. Dr. E_____ - wegen der Tätigkeit für die Deutsche Forschungsgemeinschaft als DFG-Fachkollegiat maßgeblich auf einer falschen Ermächtigungsgrundlage beruht und Rechtsgrundlage hierfür allein § 11 DAVOHS sein könne, wonach bei im öffentlichen Interesse stehenden, außeruniversitären Tätigkeiten eine Deputatsminderung unter weiteren Voraussetzungen vorgenommen werden kann (vgl. hierzu VG Leipzig, Beschl. v. 11.12.2014, a.a.O.).

    Über Techniker, welche die beschriebenen Aufgaben erfüllen könnten, verfüge die Fakultät nicht (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 11.12.2014, a.a.O.).

    Für Professoren war auch nicht statt der sich aus § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 DAVOHS ergebenden Lehrverpflichtung von 8 LVS eine solche von 9 LVS zu veranschlagen (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 5.12.2012, S. 22 ff.; Beschl. v. 11.12.2014, NC 2 L 586/14 , S. 14; SächsOVG, Beschl. v. 20.6.2013 - NC 2 B 468/12 - Rn. 13 ff; Beschl. v. 30.7.2013 - NC 2 B 247/13 -, Rn. 16).

    Die Änderungen wurden mit der weiteren Verbesserung des Medizinstudiums, primär zur Sicherung der Mindestanforderungen begründet (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 11.12.2014, a.a.O.).

  • VG Leipzig, 23.08.2017 - 2 K 634/16
    Das Gericht hat bereits seit dem Jahr 2012 in mehreren Beschlüssen das Stellen- und Strukturkonzept der Medizinischen Fakultät, bezogen auf den Studiengang Humanmedizin, das der Kapazitätsberechnung zugrunde gelegt wurde, nicht beanstandet (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 5.12.2012 - NC 2 L 285/12 - VG Leipzig, Beschl. v. 11.12.2014 - NC 2 L 586/14 -, [...]).

    Dies würde eine doppelte Bevorzugung der Belange der Lehre bedeuten, die sich auch vor dem Hintergrund leicht sinkender Ausbildungskapazitäten nicht rechtfertigen ließen (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 11.12.2014 - NC 2 L 586/14 -, [...]).

  • VG Leipzig, 01.02.2016 - 2 L 769/15
    Das Gericht hat bereits seit dem Jahr 2012 in mehreren Beschlüssen das Stellen- und Strukturkonzept der Medizinischen Fakultät, bezogen auf den Studiengang Humanmedizin, das der Kapazitätsberechnung zugrunde gelegt wurde, nicht beanstandet (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 5.12.2012 - NC 2 L 285/12 - VG Leipzig, Beschl. v. 11.12.2014 - NC 2 L 586/14 -, ).

    Dies würde eine doppelte Bevorzugung der Belange der Lehre bedeuten, die sich auch vor dem Hintergrund leicht sinkender Ausbildungskapazitäten nicht rechtfertigen ließen (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 11.12.2014 - NC 2 L 586/14 -,).

  • VG Leipzig, 17.12.2014 - NC 2 L 1129/14

    Ermittlung der Zahl der tagesbelegten Betten auf der Grundlage der sog.

    Eine Zulassung in das 1. Fachsemester - wie auch das 3. Fachsemester - scheidet bereits deshalb aus, weil die Kammer mit Beschlüssen vom 11.12.2014 - NC 2 L 586/14 u.a. - für das 1. Fachsemester und mit Beschlüssen vom 15.12.2014 - NC 2 L 1465/14 u.a. - für das 3. Fachsemester entschieden hat, dass eine Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten mangels noch vorhandener außerkapazitärer Studienplätze für diese Semester nicht in Betracht kommt.
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